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Sonstige nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu meldende Vorgänge
§ 2 Absatz 1 des Hinweisgeberschutzgesetz enthält einen Katalog von diversen unter des Hinweisgeberschutzgesetz fallende Meldungen oder Offenlegung von Informationen. Bitte wählen Sie diese Kategorie aus, wenn eine der vorstehenden Kategorien nicht einschlägig ist oder Ihnen nicht bekannt ist, ob die von Ihnen beabsichtigte Meldung unter das Hinweisgeberschutzgesetz fällt.

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