Herzlich Willkommen im Hinweisgebersystem der GS Die Genossenschaft eG
Dieses Hinweisgeberportal wird im Auftrag der GS Die Genossenschaft eG vom Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. betrieben. Nutzen Sie das Portal als einen vertraulichen Kommunikationskanal, um mögliche Verstöße gegen Rechtsvorschriften, rechtliche Bestimmungen und/oder die unternehmenseigenen Richtlinien  zu melden - in einem geschützten Raum und anonym. 

Ein über das Hinweisgeberportal abgegebener Hinweis wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Abteilung Rechtsberatung des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems e.V. bearbeitet. Sollten sich aus einem Hinweis erforderliche Folgemaßnahmen ergeben, wird der Genossenschaftsverband Weser-Ems e.V. die betroffenen Personen oder Arbeitseinheiten des Unternehmens kontaktieren oder das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen an das Unternehmen abgeben. Nur so ist eine effektive Aufklärung von angezeigten Missständen möglich. 

Bitte beachten Sie, dass bei anonymer Hinweisabgabe eine Kontaktaufnahme nur über dieses Portal möglich ist. Bewahren Sie daher die Ihnen im Laufe der nachfolgenden Hinweisabgabe zur Verfügung gestellten Zugangsdaten sorgfältig auf und melden Sie sich in regelmäßigen Abständen im Portal an. Nur so kann gewährleistet werden, dass trotz bestehender Anonymität Rückfragen gestellt oder Informationen ausgetauscht werden können.

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt
  • Sofern Sie einen anonymen Hinweis abgeben, werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben. Falls gewünscht, wird Ihre Meldung angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben. Auch kann eine zeitlich verzögerte Einreichung gewählt werden.
  • Alle Daten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen
  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.

Externer Meldekanal 
Neben oder anstelle der Meldung über dieses interne Hinweisgebersystem, steht Ihnen auch eine Meldung über die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz [https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html] offen.